Die Psychotherapeutenausbildung ist ein vorherrschendes Diskussionsthema im Fachbereich des Studiums Psychologie. Dort ist momentan viel in Bewegung, doch irgendwie blickt man nicht so ganz durch, wer was entscheidet und was das für Auswirkungen für uns Psychos hat. Wir wollen euch sagen, wo ihr Informationen dazu findet und wie ihr selber aktiv werden könnt:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Wenn ihr euch darüber informieren wollt, schaut auf dieser Website vorbei: https://piapolitik.de/treffen/ausbildungsreform/
In neuesten Entwicklungen hat die PsyFaKo nun eine Stellungnahme verfasst, in welcher Kritik- und Verbesserungspunkte geäußert werden.
Diese findet ihr unter dem Link: https://psyfako.org/index.php/2019/01/12/stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-bmg-zur-psychotherapeutenausbildung/
Wenn ihr nun selbst aktiv werden wollt bzw. Kritik und Anregung bzgl. der Stellungnahme habt, wendet euch gerne an pia@psyfako.org
Für die Klickfaulen, folgt hier die Stellungnahme der PsyFaKo:
„Stellungnahme des PsyFaKo e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Der PsyFaKo e.V. begrüßt, dass sich in der Reform des Psychotherapeutengesetzes etwas bewegt.
Dennoch sehen wir nach wie vor in einigen Bereichen enormen Verbesserungs- und Anpassungsbedarf:
- Wir fordern eindringlich dazu auf, die Psychotherapie nicht schon im Bachelor von der Psychologie abzuspalten, da ein grundständiges Bachelorstudium zu den psychologischen Grundlagen in unseren Augen auch für den psychotherapeutischen Beruf unerlässlich ist. Eine aktuelle Studie(Adler, Götte, Thünker & Wimmer, 2018) unter Psychologiestudierenden zeigt, dass sich ein Großteil der Studierenden im Verlauf des Bachelorstudiums beruflich umentscheidet. Dies wird nach den jetzigen Reformplänen massiv erschwert, da sie eine Berufsentscheidung schon vor Aufnahme des Studiums erforderlich machen. In Folge dessen ist mit einem Anstieg der Abbruchquoten und weniger geeigneten Absolvent*innen zu rechnen.
- Die Studierbarkeit des geplanten Psychotherapie-Studiums ist nach dem aktuellen Entwurf höchst zweifelhaft.Wir befürchten eine zusätzliche Belastung der Studierenden. Bezüglich der Endphase des Masterstudiums stellt sich die Frage, wie Masterarbeit, psychotherapeutische Approbationsprüfung und Praktika im letzten Semester des Masterstudiums bewältigt werden sollen.
- Wir sehen eine massive Problematik in der angedachten Regelung zum Übergang der beiden Ausbildungssysteme. Eine Übergangszeit von nur 12 Jahren, in der alle aktuellen und zukünftigen Psychotherapeut*innen in Ausbildung ihre Approbation erlangt haben müssen, ist ohne die Möglichkeit eines Wechsels in das neue Ausbildungssystem unrealistisch kalkuliert. Als absolut gravierend sehen wir das Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Entwurf nicht im geringsten profitieren. Stattdessen müssen sie auch weiterhin noch viele Jahre unter unhaltbaren Bedingungen arbeiten und werden zusätzlich durch die zu kurze Übergangszeit von 12 Jahren unter Zeitdruck gesetzt.
- Der Referentenentwurf äußert sich nur unzureichend zur Gestaltung der Weiterbildung nach der Approbation. Auch wenn die Weiterbildung nicht im Kompetenzbereich des BMG liegt, müssen bereits Entwürfe zur Ausgestaltung der Weiterbildung vorliegen, bevor das Gesetz beschlossen wird, insbesondere zum Finanzierungskonzept.
Eine ausführliche Stellungnahme, welche auf die angesprochenen Kritikpunkte näher eingehen wird, folgt in Kürze.“
Zukunftsentscheidend ist die Auseinandersetzung mit dem Thema wohl allemal.
Zum Schluss und out of context: Frohes Neues Jahr wünscht euch,
Eure Fachschaft