Regularien für ein begonnenes Bachelorstudium ab WiSe 20/21
Seit dem 01.09.2020 ist die neue Approbationsordnung (PsychThApprO) für die Psychotherapeut:innen in Kraft. Das heißt, dass Psychologiestudierende im Bachelor bereits bestimmte approbationsrelevante Veranstaltungen (aus dem klinischen Bereich) besuchen müssen, um sich für die neuen Masterstudiengänge Klinische Psychologie und Psychotherapie qualifizieren zu können. Nur mit einem Abschluss eines Master Klinische Psychologie und Psychotherapie ist es möglich die Approbationsprüfung zu machen und anschließend eine Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in zu absolvieren. Erst innerhalb der Weiterbildung wird die Fachkunde entschieden, in der praktiziert werden soll:
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierter/psychodynamische Psychotherapie
- Psychoanalyse
- systemische Psychotherapie
- neuropsychologische Psychotherapie
und auch:
- Behandlung von Erwachsenen
- Behandlung von Kindern und Jugendlichen